Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsvereinbarungen bei CrossFit Centerpiece Heusenstamm

§ 1 Hausordnungen

Bei Nutzung einer CrossFit Box unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnungen können insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in den Räumlichkeiten beinhalten.

§ 2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte & Anmeldung zum Kurs

(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CrossFit Centerpiece Heusenstamm möglich.

(2) Um an einem im Kursplan hinterlegten Kurs teilnehmen zu können muss sich das Mitglied vorab auf der Buchungsplattform Box Planner online anmelden. Das Mitglied hat seine Zugangsdaten geheim zu halten. Bei einem Missbrauchsverdacht ist das Mitglied verpflichtet, CrossFit Centerpiece Heusenstamm unverzüglich zu informieren. Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedschaft des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass das Mitglied seine Zugangsdaten nicht geheim gehalten hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung der CrossFit Box einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von € 30,00 zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie strafrechtliche Schritte durch CrossFit Centerpiece Heusenstamm bleiben unberührt.

§ 3 Zugangsberechtigung zu CrossFit Centerpiece Heusenstamm

(1) Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung der CrossFit Box berechtigt, wenn es sich bis spätestens 30 Minuten vor Kursbeginn online angemeldet hat. Anderenfalls kann dem Mitglied die Teilnahme versagt werden.

(2) Bei Erwerb einer Tageskarte (DropIn) wird die Teilnahme am Kurs von CrossFit Centerpiece Heusenstamm bei Box Planner nachgetragen. Eine Anmeldung vorab ist in diesem Fall nicht notwendig. Der Teilnehmer eines DropIn ist nur berechtigt an einem Kurs teilzunehmen, wenn er vorab eine Haftungsfreistellung für gesundheitliche Risiken bei der Teilnahme an einem Kurs unterzeichnet.

§ 4 Umfang der geschuldeten Leistungen

(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung des gesamten Sport- & Fitness-Bereichs einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche) der CrossFit Box.

(2) Der Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen regelmäßigen Kursen. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen (insbesondere mit externen Coaches) können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung gesondert hingewiesen.

(3) CrossFit Centerpiece Heusenstamm garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten bzw. bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung der CrossFit Box mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

§ 5 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke

(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet. Soweit eine Kinderbetreuung angeboten wird, ist Kindern nur der Aufenthalt in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gestattet.

(2) Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb der CrossFit Box gestattet. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb der gesamten CrossFit Box untersagt.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) CrossFit Centerpiece Heusenstamm haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CrossFit Centerpiece Heusenstamm, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von CrossFit Centerpiece Heusenstamm zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der in § 2 des Vertrages genannten Einrichtungen. 

(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die CrossFit Box zu bringen. Von Seiten CrossFit Centerpiece Heusenstamm werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch CrossFit Centerpiece Heusenstamm zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von CrossFit Centerpiece Heusenstamm in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 7 Außerordentliche Kündigung durch CrossFit Centerpiece Heusenstamm

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies CrossFit Centerpiece Heusenstamm, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. 

(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 

(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich CrossFit Centerpiece Heusenstamm ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 8 Außerordentliche Kündigung durch das Mitglied

(1) Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

  1. Bei Eintritt einer Schwangerschaft.
  2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote von CrossFit Centerpiece Heusenstamm unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (beispielsweise Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
  3. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 km von CrossFit Centerpiece Heusenstamm entfernt liegt.
  4. Bei Verlegung von CrossFit Centerpiece Heusenstamm, wenn danach die verlegte CrossFit Box mindestens 30 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt, als die ursprüngliche CrossFit Box.

(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei CrossFit Centerpiece Heusenstamm im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.

(3) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss CrossFit Centerpiece Heusenstamm im Original zugehen. Maßgeblich ist der Eingang des Schreibens bei CrossFit Centerpiece Heusenstamm. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.

§ 9 Sondertarife

(1) Die von CrossFit Centerpiece Heusenstamm angebotenen Sondertarife (derzeit für Schüler und Studenten, Bundes- und Landespolizisten sowie Angehörige der Berufsfeuerwehr und der Bundeswehr, des THW und den Angestellten des öffentlichen Dienstes) können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber CrossFit Centerpiece Heusenstamm in zureichender Form nachgewiesen wird. 

(2) Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies CrossFit Centerpiece Heusenstamm unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder in einem Schüler-/Studententarif sind zudem verpflichtet, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres einen entsprechenden Ausweis zur Prüfung bei CrossFit Centerpiece Heusenstamm vorzulegen oder in Kopie einzusenden. 

(3) Erlangt CrossFit Centerpiece Heusenstamm Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied den Nachweisobliegenheiten in Abs. 2 nicht nach, ist CrossFit Centerpiece Heusenstamm berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen. 

(4) Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist CrossFit Centerpiece Heusenstamm berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.

§ 10 Sonstiges

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.